Allgemeine Verkaufsbedingungen HolyPoly GmbH

Stand 03. Mai 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für die vorliegende Bestellung sowie alle zukünftigen Bestellungen und Einkäufe ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers binden uns auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung/Leistung vorbehaltlos entgegennehmen.

Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den AGB des Käufers und diesen AGB, haben unsere AGB Vorrang. Das bedeutet, dass unsere AGB maßgeblich sind und die AGB des Käufers nur insoweit gelten, als sie nicht im Widerspruch zu unseren AGB stehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu den AGB des Käufers stehen oder als unwirksam angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig. Die unwirksame oder widersprüchliche Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.

Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regeln sind nur vereinbart, wenn wir die abweichende Vereinbarung schriftlich bestätigen.

3. Preise und Zahlung

3.1  Soweit im Einzelfall schriftlich nichts Anderes vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das folgende Konto zu erfolgen:

 HolyPoly GmbH
IBAN: DE91430609671256814600
BIC: GENODEM1GLS

3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.

3.4 Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

3.5 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

4. Lieferfrist und Lieferverzug

4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss.

4.2 Falls wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekannt gegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Nichtverfügbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat.

4.3 Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Käufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.

5.2 Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich.

5.3 Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (zB. Lagerkosten).

 5.4 Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

7. Mängelansprüche des Käufers

7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter.

7.2 Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.

7.3 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung unsererseits für den nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen.

7.4 Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind auf das Recht zum Rücktritt beschränkt. Wir haben die Befugnis, den Rücktritt dadurch abzuwenden, dass wir nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so hat der Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

7.5 Die Rücknahme von Ware erfolgt nur, wenn sich die Ware noch im originalen Gebinde befindet. Rücksendungen können nur akzeptiert werden, wenn die Ware in ihrem ursprünglichen, unversehrten Zustand und in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Eine Rücknahme oder Erstattung ist ausgeschlossen, wenn das Gebinde beschädigt wurde, oder wenn die Ware nicht mehr im Originalzustand vorliegt. 

7.6 Der Mangel ist anzuzeigen bei: 

 

Name: Annekathrin Franke
E-Mail: annekathrin.franke@holypoly.co

8. Verjährung

Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.

9. Sonstige Haftung

Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

Der Handel mit Kunststoffabfällen (Mahlgut oder Regenerat) sowie nicht typgerechter Ware (NT-Ware) ist wegen möglicher Beimischungen von Fremdstoffen, die trotz größter Sorgfalt vorkommen können, mit einem gewissen Risiko behaftet, das sich auch im günstigen Preis widerspiegelt. Der Käufer muss sich dieses Risikos bewusst sein. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, zu entscheiden, ob diese Waren für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind. Eine Haftung des Verkäufers für die Eignung der Waren für bestimmte Verwendungszwecke wird ausgeschlossen. Dies betrifft jedoch nicht die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, oder für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

10. Compliance

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche von ihm beschäftigten Mitarbeitern zumindest den anwendbaren gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Subunternehmer entsprechend zu verpflichten, soweit das Mindestlohngesetz für die Subunternehmer Anwendung findet.

Der Käufer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und international anerkannten Menschenrechte, insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Menschenhandel, Korruption und Diskriminierung, einzuhalten.

Der Käufer ist darüber hinaus zur Einhaltung von gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen sowie von etwa anwendbaren Arbeitssicherheitsstandards verpflichtet. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Subunternehmer entsprechend zur Einhaltung der vorgenannten Punkte zu verpflichten, soweit diese für die Subunternehmer rechtlich bindend sind.

Bei der Durchführung dieses Vertrages verpflichtet sich der Verkäufer zur strikten Einhaltung der geltenden Gesetze, die Bestechung von Amtsträgern und Privatpersonen, Geldwäsche und andere Korruptionstatbestände regeln.

Der Verkäufer wird im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Leistungen den Einfluss seiner Aktivitäten auf die Umwelt so gering wie möglich halten. Dies gilt insbesondere für klimaschädliche Emissionen, Abfälle und den Verbrauch von natürlichen Ressourcen.

11. Höhere Gewalt

Treten unverschuldete oder durch höhere Gewalt verursachte Ereignisse ein, die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung oder den Transport unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Sollte die Behinderung länger als 4 Wochen andauern oder zu nicht zumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen führen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass weitere Verpflichtungen bestehen. Als Behinderung gelten auch behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel oder erhebliche Transportschwierigkeiten, sofern diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

12. Allgemeine Bestimmungen

Der Gerichtsstand ist Dresden, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) sowie die Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Im Übrigen gelten die Incoterms in der jeweils neuesten Fassung.

Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Regelungen im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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