Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolyPoly GmbH

Stand 09.10.2022

1. Geltungsbereich

Für alle zwischen der HolyPoly GmbH, Jagdweg 15, 01159 Dresden (im Folgenden „HolyPoly“) und den jeweiligen Vertragspartnern (im Folgenden „Kunden“ oder „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von HolyPoly zuvor ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen zumindest der Textform. Gegenstand der auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge sind unter anderem – aber nicht abschließend aufgezählt - Beratungsleistungen von HolyPoly im Bereich der Kreislaufwirtschaft, insbesondere des Kunststoffrecyclings sowie die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffgranulaten und Recyclingprodukten.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von HolyPoly sind stets freibleibend bzw. bei diesen handelt es sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe bindender Angebote durch die Kunden.

‍2.2 Ein wirksamer Vertragsschluss erfolgt erst mit der schriftlichen, ausdrücklichen Annahmeerklärung durch HolyPoly gegenüber dem Kunden.

2.3 Solange das Angebot nicht zumindest in Textform angenommen wurde, behält sich HolyPoly das Recht vor, das Angebot jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen.

3. Vertragsabwicklung und Leistungserbringung

3.1. HolyPoly erbringt gegenüber dem Kunden ihre Leistungen oder Dienstleistungen entweder in abzurechnenden Arbeitsstunden, in Form eines pauschalen Leistungspaketes oder unter Angabe einer bestimmten Menge oder Anzahl. (Vereinbarung der Bereitstellung einer Leistung, Dienstleistung oder der Herstellung eines Produktes, zusammen oder einzeln „Leistungen“ oder „Leistungsinhalt“). Zugrunde zu legen sind dabei jeweils die spezifisch vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden.

3.2 HolyPoly definiert und fixiert die Phasen der Vertragsabwicklung wie auch den spezifischen, zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsinhalt zu Beginn der Leistungserbringung in schriftlicher Form („Angebotsbeschreibung“). Die Angebotsbeschreibung kann beispielsweise in Form eines sog. Briefings, Proposals oder Anforderungskataloges verfasst werden. Erklärt sich der Kunde mit der Angebotsbeschreibung einverstanden, bestimmen sich die von HolyPoly geschuldeten Leistungen nach finaler Bestätigung durch HolyPoly ausschließlich nach dieser Angebotsbeschreibung.

3.3 Wünscht der Kunde Änderungen an den Leistungen oder dem Zeitplan, so behält sich HolyPoly das Recht vor, das Angebot abzuändern.

3.4 Die Änderung von Projektabläufen und Leistungsänderungen sind wirksam, wenn die entsprechenden Änderungen in Textform (mindestens per E-Mail) bestätigt werden. Kosten der Änderungen hat der Kunde zu tragen.

3.5 Wird eine Leistung vom Kunden gekürzt, verzögert oder storniert, werden die bis dahin durch HolyPoly erbrachten Leistungen vollumfänglich von ihr abgerechnet, zuzüglich aller angemessenen Kosten, die HolyPoly in diesem Zusammenhang entstanden sind, zusammen mit allen nicht stornierbaren Kosten Dritter, zu denen sich HolyPoly verpflichtet hat.

3.6 HolyPoly stellt das vertragsgerecht erstellte Werk zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abnahme bereit. Das Werk gilt in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde die Ware vollständig erhalten hat und die Abnahme ohne Rüge von Mängeln bestätigt. Unwesentliche Mängel, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Formfehler berechtigen ebenfalls nicht zur Verweigerung der Annahme, diese werden unverzüglich von HolyPoly behoben. Sollte das Werk nach Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen eines wesentlichen Mangels nicht abgenommen werden, so gilt es zwei Wochen nach Bereitstellung als abgenommen. Die Abnahme ist im Regelfall schriftlich und unverzüglich durchzuführen, spätestens aber zwei Wochen nach Bereitstellung. Alle Beanstandungen sind schriftlich, zumindest in Textform, mitzuteilen.

3.7 Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Vollendung des Werkes.

3.8 Die Zahlung der Vergütung ist auch dann zu leisten, wenn noch unwesentliche Mängel vorliegen.

3.9 Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Stellung der Abschlussrechnung zu bezahlen.

3.10 Überschreitet die Auftragssumme einen Netto-Betrag von 5.000 Euro, so werden 50 Prozent der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 Prozent sofort nach der Stellung der Abschlussrechnung fällig. Das Zahlungsziel liegt jeweils bei 14 Tagen nach Auftragserteilung und Erstellung der Abschlussrechnung. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

3.11 HolyPoly hat das Recht, erstattungsfähige Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, in Rechnung zu stellen, sofern diese Kosten nicht bereits in der Vergütung enthalten sind.

3.12 Basiert die Vergütung auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, die sich im Nachhinein als unvollständig oder unzutreffend erweisen, hat HolyPoly das Recht, die Vergütung zu erhöhen, um eventuellen Mehraufwand, der bei der Erbringung der Leistungen entstanden ist, sowie alle dabei notwendigen und entstandenen zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Andere Mehrkosten, die von HolyPoly bei der Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann HolyPoly gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Kunden klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Kunde den Entstehungsgrund für die Kosten nicht zu vertreten hat.

3.13 Die Vergütung in den Angeboten wird regelmäßig in Euro angegeben. Sollte der Vertrag ausnahmsweise ausdrücklich eine andere Währung als Euro vorsehen, unterliegt dieser den Wechselkursschwankungen im Zeitraum zwischen der Auftragserteilung und der Bezahlung durch den Kunden. Sofern Wechselkursschwankungen eintreten und HolyPoly dadurch zusätzliche Kosten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, hat HolyPoly das Recht, diese zusätzlichen Kosten an den Kunden weiter zu berechnen. Zusätzliche Kosten müssen dem Kunden umgehend schriftlich mitgeteilt und in die nächste Rechnung an den Kunden einbezogen werden. Sämtliche Rechnungsbeträge sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

3.14 Bei Verzug der Vergütung bzw. Entgeltforderungen können Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß BGB § 288 Absatz 5 BGB erhoben werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Vertragslaufzeit, Kündigungs- oder Rücktrittsrecht

4.1 Im Hinblick auf Vertragslaufzeit und Kündigung ist maßgeblich auf die Regelungen in dem schriftlichen Auftrag abzustellen, die den vorliegenden AGB insoweit vorgehen. Wurden in dem schriftlichen Auftrag keine diesbezüglichen Regelungen getroffen, so geltenden die nachfolgenden Bestimmungen.

4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

4.3 Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um einen weiteren Monat. Dies gilt auch jeweils für die Verlängerungen.

4.4 Ist der Vertrag nicht auf Zeit geschlossen, sondern die Vertragslaufzeit an die Erbringung einer Leistung/Herstellung eines Werkes geknüpft, kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden, wenn in diesen AGB nicht anders geregelt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.5 HolyPoly kann bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,bei einer wesentlichen Vertragsverletzung der anderen Partei (Kunde), für die keine Abhilfemaßnahme möglich ist, oder, falls eine Abhilfemaßnahme möglich ist, diese Maßnahme nicht innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung der verletzenden Partei durchgeführt wird, oder wenn der Kunde Insolvenz anmeldet oder in (freiwillige oder angeordnete) Liquidation geht, aufgelöst wird, ein Insolvenz- oder Vermögensverwalter bei ihr bestellt wird,-       ein entsprechender Antrag eingereicht wird oder eine Versammlung einberufen wird, bei der ein Beschluss über die Abwicklung, die Insolvenz oder die Auflösung der anderen Partei gefasst werden soll, oder gegen den Kunden entsprechend eingeleitet wird.

‍4.6 Für jede vorzeitige Beendigung oder Kündigung des Vertrages durch den Kunden oder wenn dieser die Kündigung, z. B. durch wesentliche Vertragsverletzung herbeiführt, werden die bis dahin durch HolyPoly erbrachten Leistungen vollumfänglich von HolyPoly abgerechnet, zuzüglich aller angemessenen Kosten, die HolyPoly in diesem Zusammenhang entstanden sind, zusammen mit allen nicht stornierbaren Kosten Dritter, zu denen sich HolyPoly verpflichtet hat. Weiterhin wird vereinbart, dass danach HolyPoly 30 Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen (Break-Up Fee). Die Differenz zur bereits erhaltenen Vergütung ist sodann auszukehren. Dem Kunden bleibt es vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.

‍4.7 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

‍4.8 HolyPoly behält sich im Falle nicht geleisteter Zahlungen das Recht vor, Leistungen oder Ergebnisse zurückzuhalten.

‍4.9 HolyPoly behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen, Ergebnissen und Gegenständen (im Folgenden „Lieferungen“) bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen.

‍4.10 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Lieferungen pfleglich zu behandeln. Insbesondere darauf hingewiesen, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde HolyPoly unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den HolyPoly entstandenen Ausfall.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Haftung und Gewährleistung von HolyPoly richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

5.2 HolyPoly gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der von ihr erbrachten Leistungen. Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Kunde diese zwei Wochen nach Erhalt der Abschlussrechnung HolyPoly gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch einen Monat nach Erhalt der Abschlussrechnung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Abschlussrechnung und beträgt ein Jahr.

5.3 HolyPoly haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden, welcher Art auch immer, in Verbindung mit Schlussfolgerungen oder Empfehlungen, die der HolyPoly im Rahmen der Leistungserbringung ausgesprochen hat und die in den Ergebnissen enthalten sind. Der Kunde erkennt hiermit an, dass er allein für die Folgen der Maßnahmen verantwortlich ist, die er aufgrund der Leistungen und Ergebnisse oder infolge seiner Interpretation der Leistungen oder Ergebnisse trifft, es sei denn, es liegt eine wesentliche Pflichtverletzung aufseiten von HolyPoly vor. HolyPoly haftet jedoch unbeschränkt für die durch HolyPoly, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5.4 Für sonstige Schäden haftet HolyPoly nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von HolyPoly ist ausgeschlossen, ebenso eine solche aus Mangelfolgeschäden vorbehaltlich der Bestimmungen des vorherigen Absatzes.

5.5 Für den Kunden besteht eine Mitwirkungspflicht. Der Kunde muss HolyPoly unverzüglich nach Vertragsschluss alle benötigten Materialien (Dokumente, Zugänge, Informationen, Ansprechpartner, Musterteile, Pläne, Zeichnungen, Materialien, Datenblätter, Content, usw.) zur Verfügung stellen und alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vornehmen, die zur Erbringung der Leistungen und für die nötigen Arbeitsergebnisse notwendig sind.

5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist HolyPoly berechtigt, den uns insoweit entstandenen und entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.7 Sofern nicht anders vereinbart, darf keine der Parteien den Vertrag in Teilen oder in Gänze abtreten. Die Abtretung ist nur dann möglich, wenn die jeweils anderen Partei dieser schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung darf nur bei Vorliegen wesentlicher Gründe verweigert werden.

5.8 HolyPoly behält sich zur Erbringung der Leistung das Recht vor, Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu beauftragen. HolyPoly ist nur insoweit für die Leistungen von Unterauftragnehmern verantwortlich, sofern diese von ihm ausgewählt und bezahlt werden. Für Unterauftragnehmer, die durch den Kunden vorgegeben werden, ist HolyPoly nicht verantwortlich, insbesondere nicht für die geleistete Arbeit (unter anderem für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität).

6. Geistiges Eigentum

6.1 Das geistige Eigentum bzw. die gewerblichen Schutzrechte an den von HolyPoly erstellten Leistungen und erzielten Ergebnissen (u. a. Entwürfe, Skizzen, Grafiken, Bilder, Vorlagen, Muster, Präsentationen, Filme, Animationen, Stanzen, Stanzformen, Formen, Negative, Formgeräte, digitalen Daten, usw.) bleiben das ausschließliche Eigentum von HolyPoly.

‍6.2 Die Weiterleitung der erstellten Leistungen und Ergebnisse ist nur an die bestimmungsgemäß vorgesehenen Beteiligten zulässig. Darüber hinaus ist die Weiterleitung an und die Benutzung des Materials durch Dritte, ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. Lizensierung von HolyPoly ausgeschlossen.

‍6.3 Es wird vereinbart, dass HolyPoly sowohl während der Laufzeit des Vertrages als auch nach Beendigung das Recht hat, alle Ergebnisse und sonstigen Erkenntnisse und Informationen aus den Leistungen für interne Zwecke, als Teil seiner Datenbanken und für eigene Geschäftszwecke, auch in Verbindung mit einem relevanten Rechtsstreit, zu nutzen.

‍6.4 Arbeitsmaterialien von HolyPoly, die zur Herstellung der Ergebnisse erforderlich sind und die von HolyPoly erstellt worden sind, bleiben dessen Eigentum. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht.

‍6.5 Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien oder sonstigen Vorgaben oder Anweisungen keine Rechte Dritter, insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte oder geistigen Eigentumsrechte verletzten. Der Kunde verpflichtet sich, HolyPoly von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen HolyPoly wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung geistigen Eigentums oder gewerblicher Schutzrechte geltend machen, sofern die Ergebnisse/Leistungen von HolyPoly auf Grundlage des Arbeitsmaterials des Kunden oder sonstigen Vorgaben bzw. Anweisungen durch den Kunden erstellt wurden und wenn diese ursächlich für die Verletzung der geistigen Eigentums- oder gewerbliche Schutzrechte waren.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Alle Arbeitsmaterialien und Datensätze werden auf Risiko des Kunden ausschließlich digital gespeichert. Die Datensätze, bzw. das HolyPoly zur Verfügung gestellte Material kann nach einem Jahr nach Vertragsende durch HolyPoly gelöscht oder vernichtet werden, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Eine Herausgabe durch HolyPoly kann nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr verlangt werden.

7.2 Beide Parteien verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des vorliegenden Vertrages zu verwenden, (b) alle vertraulichen Informationen der weitergebenden Partei vertraulich zu behandeln und weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben, (c) ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der weitergebenden Partei die vertraulichen Informationen auch nicht auszugsweise an andere Personen weiterzugeben, bei denen es sich nicht um Geschäftsführer, Mitarbeiter, die Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften oder vereinbarte Subunternehmer handelt, die diese vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit den Leistungen kennen müssen und eine Vereinbarung unterschrieben haben, die sie zur Geheimhaltung und Nichtverwendung verpflichtet, und (d) unverzüglich jeder schriftlichen Aufforderung seitens der weitergebenden Partei Folge zu leisten und vertrauliche Informationen (sowie sämtliche Kopien, Zusammenfassungen und Auszüge davon) der weitergebenden Partei, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt unter der Kontrolle oder im Besitz der empfangenden Partei befinden, zu vernichten oder zurückzugeben.

7.3 Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der vorangegangenen Klausel können von HolyPoly erstellte Angebote vertrauliche Informationen über HolyPoly enthalten. Der Kunde muss den Inhalt von Angeboten sowie alle Informationen oder Ideen, in welcher Form auch immer, die während eines Verkaufsgesprächs oder einer Beratung weitergegeben werden, geheim halten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HolyPoly darf er sie nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig nutzen oder anderes Material daraus ableiten oder Angebote zu anderen Zwecken als der Prüfung im Hinblick auf eine Auftragsvergabe an das Unternehmen zur Erbringung der im Angebot genannten Leistungen verwenden.

7.4 Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die der Kunde bereitstellt: (a) wird HolyPoly diese Daten nur zur Erbringung seiner Leistungen verwenden, (b) wird HolyPoly unter Berücksichtigung des Stands der technischen Entwicklung und der Kosten die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter und ungesetzlicher Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Vernichtung oder Beschädigung ergreifen, (c) wird HolyPoly auf die berechtigten Anfragen des Kunden  antworten, um es zu ermöglichen, die Einhaltung dieses Vertragspunkts seitens von HolyPoly zu überwachen. Vorrangig gelten die Datenschutzbestimmungen von HolyPoly, die Bestandteil dieser AGB sind.7.5     Soweit die Leistung von HolyPoly die Bereitstellung von personenbezogenen Daten durch HolyPoly oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. von ihm benannte Dritte zur Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten voraussetzt, muss der Kunde sicherstellen, dass er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Bereitstellung dieser Daten berechtigt ist bzw. – soweit erforderlich – dass die Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt wurde.7.6     HolyPoly verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sicher aufzubewahren und ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und seiner geltenden Datenschutzbestimmungen zu verwenden.

8. Reise und Fahrtkosten

8.1 Der Auftraggeber hat alle anfallenden Reise-, Fahrt, Übernachtungs- und ggf. anfallenden Nebenkosten zu tragen, sofern solche durch die Beauftragung notwendig werden. Alle planbaren Kosten sind vorher dem Auftraggeber mitzuteilen. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.

8.2 Reisezeiten sind mit dem halben Tagessatz zu vergüten. Nach Rücksprache können Reisezeiten mit halben oder viertel Tagen angesetzt werden, die Vergütung ist dementsprechend anzupassen.

8.3 Es werden weiterhin berechnet:

  • Kosten für Nahverkehrsmittel auf Basis der Einzelbelege.
  • Kosten für Taxis auf Basis der Einzelbelege. Taxis sollten nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
  • Kosten für Bahnreisen (2. Klasse).
  • Kosten für Flugreisen, Economy-Class-Tickets (national und international).
  • Kilometergeld für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug in Höhe von 0,40 Euro je gefahrenem Kilometer.
  • Mietwagenkosten auf Basis der Einzelbelege, maximal Kategorie C, bzw. Kompaktklasse.

8.4 Der Verpflegungskostenmehraufwand ohne Einzelnachweis wird pro Tag mit 30,00 Euro berechnet. Im Ausland gelten die gesetzlichen Pauschbeträge, sofern diese höher liegen.

8.5 Übernachtungskosten in Hotels bis zu 80,00 €/ Nacht inkl. Frühstück. Abrechnung erfolgt auf Basis von Einzelbelegen.

8.6 Es werden alle Nebenkosten (Flugplatzgebühren, Telefonkosten, Gepäckgebühr etc.) auf Basis der Einzelbelege erstattet.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

‍9.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit in den AGB keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden.

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